Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte
Die EU-Verordnung 261 gilt für alle Passagiere, die
- von einem Flughafen innerhalb der EU starten, oder
- mit einer EU-Airline in der EU landen.
Dabei spielt Ihre eigene Nationalität keine Rolle. Auch Reisende aus Nicht-EU-Ländern profitieren von der Verordnung, solange der Flug aus der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Sobald eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eintritt, muss die Fluggesellschaft die Betroffenen darüber informieren. Das geschieht entweder per Aushang am Gate, per E-Mail, über die App der Airline oder durch Auskunftspersonal. Sie haben das Recht, über Ihre Ansprüche klar und verständlich informiert zu werden.
Welche Ereignisse von der Verordnung erfasst werden
Ihre Rechte greifen unter anderem in folgenden Fällen:
- Verspätung des Fluges
- Komplette Annullierung des Fluges
- Verpasste Anschlussflüge aufgrund der Verspätung
- Nichtbeförderung, zum Beispiel wegen Überbuchung
- Kurzfristige Umbuchung
- Herabstufung in eine niedrigere Buchungsklasse
In all diesen Fällen kann der Anspruch auf Betreuung, Erstattung oder Entschädigung bestehen. Die Höhe und Art der Leistungen hängt vom konkreten Fall und der Entfernung des Fluges ab.
Ihre Rechte bei verspäteten Flügen
Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Verspätung am Zielort. Entscheidend ist nicht die Startverspätung, sondern die Zeit, die Sie später am Zielflughafen ankommen.
Ab einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden können Passagiere Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben. Diese richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt 250, 400 oder 600 Euro pro Person.
Unabhängig davon haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, sobald eine bestimmte Wartezeit überschritten wird. Dazu gehören je nach Dauer der Verzögerung:
- Mahlzeiten und Getränke
- Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelübernachtung inklusive Transfer, wenn der Abflug erst am nächsten Tag möglich ist
Diese Leistungen sind nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Rechte bei Flugannullierung
Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie als Passagier klare Ansprüche:
- Reiseroute wählen:
Sie können zwischen einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises, einer Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder einer späteren Reise zu einem für Sie passenden Zeitpunkt wählen. - Betreuung am Flughafen:
Wie bei Verspätungen stehen Ihnen Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Unterkunft zu. - Zusätzliche Entschädigung:
Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung informiert, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.
Auch wenn Ihnen eine alternative Route angeboten wird, bleibt die Entschädigung grundsätzlich bestehen, sofern die neuen Flugzeiten erheblich von den ursprünglichen abweichen.
Rechte bei Überbuchung oder Nichtbeförderung
Wenn ein Flug überbucht ist und Sie nicht mitfliegen können, gelten dieselben Rechte wie bei einer Annullierung:
- Wahl zwischen Erstattung, Umbuchung oder Rückflug
- Anspruch auf Betreuung
- Anspruch auf pauschale Entschädigung
Wenn Sie freiwillig auf Ihren Platz verzichten und dafür eine Vereinbarung mit der Airline treffen, sollten Sie diese Bedingungen schriftlich erhalten, damit es später nicht zu Unklarheiten kommt.
Ausnahmefälle und Gründe, bei denen keine Entschädigung gezahlt wird
Die EU-Verordnung sieht Ausnahmen vor, in denen keine Entschädigung gezahlt werden muss. Dazu gehören sogenannte außergewöhnliche Umstände, zum Beispiel:
- Extremes Wetter
- Politische Unruhen
- Sicherheitsrisiken
- Vogelstrike
- Luftraumsperrungen
Bei solchen Ereignissen muss die Airline dennoch Betreuung leisten, allerdings entfällt die pauschale Zahlung. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft nachweisen muss, dass die Umstände tatsächlich außergewöhnlich waren und nicht vermeidbar gewesen wären.
Was Reisende konkret tun sollten
Wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen.
- Belege aufbewahren
Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und alle Nachrichten der Airline auf. Heben Sie außerdem Rechnungen auf, wenn Sie selbst Ausgaben hatten. - Verspätungszeiten dokumentieren
Notieren Sie die exakte Ankunftszeit am Ziel. Entscheidend ist der Moment, in dem die Flugzeugtüren geöffnet werden. - Betreuungsleistungen einfordern
Sie haben Anspruch darauf. Wenn Sie selbst zahlen mussten, können Sie diese Kosten später erstattet bekommen. - Anspruch schriftlich geltend machen
Wenden Sie sich direkt an die Airline und geben Sie Flugnummer, Datum und den Grund Ihres Anspruchs an. - Nicht zu früh Ersatzflüge buchen
Selbstständig gebuchte Buchungen ohne Absprache mit der Airline können zu Problemen führen.
Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche
Für viele Reisende ist die Durchsetzung ihrer Fluggastrechte bei verspätung oder ausfall zeitaufwendig. Manche Airlines reagieren erst nach wiederholtem Nachfragen oder lehnen berechtigte Forderungen ab. In solchen Fällen kann externe Hilfe sinnvoll sein.
Dienste wie AirHelp bieten hier Unterstützung, indem sie die gesamte Kommunikation und die rechtliche Prüfung übernehmen. Menschen, die wegen einer Flugverspätung eine Entschädigung beantragen möchten, können AirHelp nutzen, um ihre Ansprüche schnell und bequem prüfen zu lassen. Eine kurze Erwähnung wie beispielsweise AirHelp flugverspätung entschädigung hilft oft, Reisenden diese Möglichkeit aufzuzeigen.
Fazit: EU-Fluggastrechte sind stark und schützen Sie umfassend
Die Rechte von Passagieren innerhalb der EU gehören zu den stärksten weltweit. Egal ob Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, die EU-Verordnung 261 gibt Ihnen klare Ansprüche auf Betreuung und Entschädigung. Wichtig ist, dass Sie diese Rechte kennen und aktiv nutzen.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, setzen Sie Ihre Ansprüche schriftlich durch und lassen Sie sich nicht verunsichern. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder sich Ärger ersparen möchten, können Sie auch spezialisierte Dienstleister nutzen, die den Prozess für Sie übernehmen.
Mit diesem Wissen können Sie sicherer und selbstbewusster reisen und wissen genau, was zu tun ist, falls Ihre Reise einmal nicht wie geplant verläuft.
Foto: Konstantin von Wedelstaedt, Flugzeuge der Lufthansa am Frankfurter Flughafen, GFDL 1.2
