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Verspäteter Urlaubsflug: Mögliche Entschädigung von bis zu 600 Euro

Nahezu jede Flugreise birgt kleine Hindernisse. Mal ist das Gepäck zu begrenzen, mal zieht sich die Warteschlange beim Check-in endlos. Diese Ärgernisse lassen sich mit Geduld oder einer geringfügigen Zusatzzahlung oft lösen. Doch weitaus problematischer wird es, wenn Flüge erheblich verspätet sind, was zu nachfolgenden Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu verpassten Urlaubstagen führen kann.

Zum Glück stehen seit einigen Jahren einfache Möglichkeiten zur Verfügung, um bei Flugverspätungen Entschädigungen von Fluganbietern zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und mögliche Höhen der Zahlungen.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung von meiner EU-Fluggesellschaft?

Wenn Ihr Flug eine Verspätung von drei Stunden oder mehr aufweist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht. Diese Regelung gilt für Flüge mit einem Start- oder Zielort in Europa. Allerdings müssen Sie Ihren Anspruch zunächst bei Ihrer Fluggesellschaft geltend machen, da diese möglicherweise den Fall ohne juristische Schritte klären kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es kein automatisches Verfahren oder eine Garantie für die Erstattung gibt.

Was besagt die EU-Verordnung 261/2004?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften seit ihrer Einführung im Jahr 2004 verpflichtet, in bestimmten Situationen Unterstützung und Entschädigungszahlungen zu leisten. Dies betrifft Fälle von Flugannullierungen oder erheblichen Verspätungen (über 3 Stunden). In diesen Fällen sollten die Fluggesellschaften sich um alternative Beförderungsmöglichkeiten, Verpflegung und Unterkunft für die Passagier:innen kümmern. Zusätzlich dazu sind die Airlines dazu verpflichtet, im Falle einer Flugannullierung Entschädigungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier:in zu zahlen.

Anwendung der europäischen Verordnung für Fluggastrechte

Die EU-Verordnung 261/2004 ist anwendbar, wenn einer der folgenden Umstände gegeben ist:

Sie wurden weniger als zwei Wochen vor Abflug über eine Verspätung von mindestens zwei Stunden informiert. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie von einem EU-Flughafen starten oder nicht. Es gilt jedoch nur, wenn es keine alternative Möglichkeit gibt, Sie rechtzeitig an Ihr Ziel zu befördern. Wenn beispielsweise Ihre Reise nach London geht und die Verspätung bedeuten würde, dass Ihr Anschlussflug in Paris (wo keine alternative Verbindung verfügbar ist) wäre, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Direktflug nach London, bei dem eine andere Fluggesellschaft eine alternative Route anbieten könnte, würde dieser Anspruch leider nicht gelten.

Ihr Flug war erheblich verspätet, und es wurde weder von Ihrer Fluggesellschaft noch von einer anderen eine vergleichbare Flugmöglichkeit angeboten.

Höhe der Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft

Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung hängt von der geplanten Flugstrecke ab. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und Flugstrecken bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro pro Person. Flüge innerhalb der EU mit Streckenlängen zwischen 1.500 km und 3.500 km berechtigen zu einer Entschädigung von 400 Euro pro Passagier:in. Bei Flugverspätungen von über 3.500 km Entfernung steht Passagier:innen eine Entschädigung von 600 Euro zu. Dies beeinträchtigt nicht etwaige zusätzliche Ansprüche für eventuelle Zusatzausgaben der betroffenen Passagier:innen.

Foto: Wikimedia