Für die frühe Abstraktion ist das eine gute Nachricht. Paul Klee starb 1940, Wassily Kandinsky 1944, ihre Bilder sind längst frei. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das auch für Willi Baumeister, der 1955 gestorben ist. Bei der Nachkriegsabstraktion sieht es anders aus. Emil Schumacher aus Hagen starb 1999, seine Bilder bleiben bis Ende 2069 geschützt. Wer so ein Werk zu Hause haben möchte, kauft eine lizenzierte Reproduktion.
Oft wirkt nach dem Museum auch gar nicht ein bestimmtes Werk nach, sondern eine Farbstimmung oder eine Form. Dann muss es kein Museumsmotiv sein. Online-Galerien wie INGALERIE haben abstrakte Leinwandbilder mit heutigen Motiven im Programm, nach eigenen Angaben über 130 Motive ab 79 Euro, gedruckt wird nach der Bestellung in Deutschland.
Wann ist ein Kunstwerk gemeinfrei?
Paragraf 64 des Urheberrechtsgesetzes besteht aus einem Satz: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Gezählt wird nach § 69 aber nicht ab dem Todestag, sondern ab dem Ende des Todesjahres. Ein Werk wird deshalb immer an einem 1. Januar frei. Haben mehrere Personen ein Werk gemeinsam geschaffen, zählt nach § 65 der Tod des Miturhebers, der am längsten gelebt hat. Bei Gemälden kommt das selten vor.
| Künstler | gestorben | in Deutschland gemeinfrei |
| Paul Klee | 1940 | seit 1. Januar 2011 |
| Wassily Kandinsky | 1944 | seit 1. Januar 2015 |
| Willi Baumeister | 1955 | seit 1. Januar 2026 |
| Emil Schumacher | 1999 | ab 1. Januar 2070 |
Die Rechnung gilt für Deutschland. In anderen Ländern können die Fristen abweichen. Wer ein Motiv im Ausland verkaufen will, sollte das dort prüfen lassen.
Welche Museen ihre Sammlung zum Download anbieten
Das Städel Museum in Frankfurt hat in seiner Digitalen Sammlung nach eigenen Angaben über 23.000 gemeinfreie Werke freigegeben (Stand 2022). Laut Museum darf jeder sie kostenlos herunterladen, verändern, vervielfältigen und auch kommerziell verwenden, ohne vorher zu fragen. Das Rijksmuseum in Amsterdam stellt für die meisten Werke auf der jeweiligen Objektseite einen kostenlosen Download bereit, als JPEG mit im Schnitt 4.500 × 4.500 Pixeln. Es bittet darum, „Rijksmuseum, Amsterdam“ als Quelle zu nennen.
Für Liebhaber abstrakter Kunst ist das Angebot kleiner, als die Zahlen vermuten lassen. Abstraktion gehört zum 20. Jahrhundert, und viele ihrer bekannten Vertreter sind später als 1955 gestorben. Ihre Werke sind noch geschützt und gehören deshalb nicht zu den freien Downloads. Ergiebiger sind die Pioniere der Moderne. Und ein Umweg, der sich lohnt: Ein stark vergrößerter Ausschnitt aus einer alten Landschaft, etwa ein Stück Himmel oder Meer, wirkt an der Wand oft abstrakter als manches Bild, das so heißt.
Darf ich ein eigenes Foto aus dem Museum drucken?
Viele Ratgeber im Netz sind hier nicht mehr aktuell. Der Bundesgerichtshof hatte 2018 entschieden, dass Fotos gemeinfreier Gemälde in der Regel als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt sind (Az. I ZR 104/17). Mit der Urheberrechtsreform 2021 kam § 68 hinzu: Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke genießen seitdem keinen solchen Leistungsschutz mehr. Eine Aufnahme, die ein freies Gemälde einfach abbildet, ist damit selbst frei. Das gilt für den Scan des Museums genauso wie für Ihr Handyfoto.
Ein anderer Teil des Urteils gilt weiter. Ein Museum darf das Fotografieren in seinen Bedingungen verbieten. Wer sich darüber hinwegsetzt und die Fotos veröffentlicht, muss damit rechnen, dass das Museum Unterlassung verlangt. Ein Blick in die Hausordnung erspart also Ärger. Für einen Druck ist das eigene Foto ohnehin selten die beste Vorlage, weil Spiegelungen, schräge Winkel und Kunstlicht die Farben verfälschen. Der Scan aus der Online-Sammlung ist in der Regel schärfer.
Museumsshop, eigener Druck oder Leinwandbild?
Ist das Werk noch geschützt, braucht jeder, der es reproduziert, die Rechte. Die VG Bild-Kunst, die nach eigenen Angaben mehr als 70.000 Urheberinnen und Urheber vertritt, schreibt dazu, dass bei jeder Verwendung geschützter Werke die Rechte vorher geklärt werden müssen. Für Besucher heißt das: Bei Schumacher und anderen Nachkriegsabstrakten führt der Weg über den Museumsshop oder einen Kunstverlag. Die Übersicht hilft bei der Wahl.
| Museumsshop | Eigener Druck aus Open Access | Leinwandbild eines Anbieters | |
| Rechte | lizenziert, auch bei geschützten Werken | nur gemeinfreie Werke | Motive des Anbieters |
| Format | vom Shop vorgegeben | frei wählbar, begrenzt durch die Auflösung der Datei | feste Größen des Anbieters |
| Rahmung | Papierdrucke brauchen einen Rahmen, meist mit Glas | je nach Träger | auf Keilrahmen gespannt, ohne Glas |
| Bezug zur Ausstellung | direkt | direkt, wenn das Werk frei ist | Stimmung statt Werk |
Worauf es bei Motiv, Format und Hängung ankommt
Bei einem eigenen Druck entscheidet die Datei über die Größe. Das Fachmagazin FineArtPrinter nennt für Tintenstrahldrucke je nach Druckerhersteller 240 bis 360 Pixel pro Zoll. Mit 300 liegen Sie in der Mitte. Ein Rechenbeispiel mit einer Datei des Rijksmuseums: 4.500 Pixel geteilt durch 300 ergeben 15 Zoll, also rund 38 Zentimeter Kantenlänge. Für 60 Zentimeter blieben noch etwa 190 Pixel pro Zoll. Aus der Nähe ist das weicher. Vom Sofa aus fällt es bei einem abstrakten Motiv mit großen Farbflächen weniger auf als bei einem detailreichen Porträt.
- Seitenverhältnis: Ein Gemälde im Hochformat lässt sich nicht ohne Beschnitt auf ein quadratisches Format bringen. Vor der Bestellung prüfen, ob die Vorlage zur gewünschten Größe passt.
- Größe: Als Faustregel über Möbeln gilt etwa zwei Drittel der Möbelbreite. Abstrakte Motive vertragen große Formate gut, weil sie aus der Entfernung wirken.
- Farbe: Ein Farbton, der im Raum schon vorkommt, verbindet Bild und Einrichtung. Das funktioniert bei Kandinsky genauso wie bei einem Motiv von heute.
- Licht: Direkte Sonne kann Tinten mit den Jahren ausbleichen. Papier hinter Glas spiegelt, Leinwand nicht. Gegenüber einem Fenster ist Leinwand die ruhigere Wahl.
Häufige Fragen
Darf ich ein gemeinfreies Gemälde als Leinwand drucken und verkaufen?
Das Werk selbst ist frei. Beim Städel ist die kommerzielle Nutzung der Downloads ausdrücklich erlaubt. Bei anderen Sammlungen lohnt ein Blick in die Nutzungsbedingungen, das Rijksmuseum etwa bittet um Quellenangabe.
Darf ich Fotos aus einer Ausstellung online posten?
Zeigt das Foto ein gemeinfreies Werk, ist es urheberrechtlich unproblematisch. Ein Fotografierverbot in der Hausordnung kann trotzdem greifen. Bei geschützten Werken brauchen Sie in der Regel die Erlaubnis der Rechteinhaber.
Welche Werke werden als Nächstes frei?
Am 1. Januar 2027 die Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die 1956 gestorben sind. Das Todesjahr steht in Museumsdatenbanken meist direkt neben dem Namen.
Bleiben Sie beim nächsten Ausstellungsbesuch vor einem Bild hängen, notieren Sie Titel, Künstler und Todesjahr. Damit ist die Rechtefrage zu Hause in einer Minute geklärt, und Sie wissen, ob Sie im Shop kaufen oder selbst drucken. Wer diesen Winter Ausstellungen in Westfalen besuchen will, findet eine Übersicht zu zeitgenössischer Kunst in Münster und Dortmund.
Foto: Wassily Kandinsky, Murnau, Dorfstrasse (A Village Street), oil on cardboard, later mounted on wood panel, 48 x 69.5 cm, The Merzbacher collection, Switzerland
